Die Bürgerstiftung hat aus dem Nachlass eines verstorbenen Ertinger Bürgers eine Wohnung in der Seniorenwohnanlage St.Georg mit Auflagen vermacht bekommen.
Aufgrund der Vorschriften einer gemeinnützigen Gesellschaft, darf keine gewerbliche Tätigkeit vorgenommen werden, was bei einer Vermietung und Verpachtung der Fall wäre.
Aus diesem Grund hat sich die Vorstandschaft, Frau Waltraud Blauw, mit der Gemeinde Ertingen geeinigt, dass dieser Erbteil an die Gemeinde verkauft wird und der erzielte Betrag als Spende verbucht wird. Über diese Möglichkeit konnte das juristische Problem gelöst werden.
Bei den Nachkommen des Ertinger Bürgers möchte sich die Vorstandschaft der Ertinger Bürgerstiftung auf diesem Wege nochmals für die große Spende recht herzlich bedanken.
Frau Waltraud Blauw dankt auch der Gemeinde, dem Herr Bürgermeister Köhler und dem Gemeinderat für das erbrachte Entgegenkommen und sichert wie der Spenderfamilie zu, dass die große Zuwendung der Allgemeinheit zufließen wird, was im Sinne des Spenders sicher war.